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rechtskontor49 – für alle Rechtsfragen rund um das Radfahren

Fahrrad, Recht und Anwalt

Fahrradrecht – was ist das?

Die rechtlichen Regelungen rund um das Fahrrad sind bislang nicht Gegenstand eines eigenen, abgrenzbaren Gebietes. Das Fahrradrecht – wenn man es so nennen will – umfasst aber alle Rechtsfragen, die mit dem „Drahtesel“ zu tun haben und Radfahrerinnen und Radfahrer betreffen. Eine Auswahl stellt rechtskontor49 Ihnen hier vor!

Fahrradrecht – FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ja. Und: Nein. Ebenso wie bei Kraftfahrzeugen entstehen rechtliche Fragen rund um das Fahrrad nicht erst mit seinem Gebrauch im Straßenverkehr. Anschaffung und Reparatur haben erst einmal nichts mit der Teilnahme am Verkehr zu tun. Auch der Radsport spielt sich zwar oft, aber nicht immer im öffentlichen Straßenraum ab. Zugleich reichen die Fragen der Umsetzung eines vielseitigen und zugleich sicheren Indvidialverkehrs mit unterschiedlichen Fahrzeugen mit der Gestaltung sicherer Radwege und der Schaffung geschützter Fahrbereiche durch Straßenrecht und moderne städtebauliche Planung weit über das Verkehrsrecht hinaus.

Die Themenschwerpunkte des Fachanwaltes für Verkehrsrecht sind in erster Linie auf den Straßenverkehr und das Transportwesen mit Kraftfahrzeugen – PKW, LKW, Busse – ausgelegt. Gerade die Verkehrsordnungswidrigkeiten (zB. Messfehler bei Geschwindigkeitsverstößen, Verlust der Fahrerlaubnis), aber auch das Versicherungsrecht (zB. Kfz-Haftpflicht uns Kasko-Versicherungen) werden im Wesentlichen zur Beratung von Autofahrenden behandelt. Daher wollen wir nicht ausschließen, dass sich daran etwas ändert – aber derzeit sehen wir keine Notwendigkeit für diese Fachanwaltschaft, um die Interessen von Radfahrerinnen und Radfahrern zu vertreten.

Wenn uns das Mandat übertragen wird, werden wir uns natürlich auch für die Rechte einer Mandantin oder eines Mandanten einsetzen, wenn es Probleme mit dem Auto gegeben hat. Auch wir im rechtskontor49 sind sowohl mit dem Rad als auch mit anderen Verkehrsmitteln im Straßenverkehr unterwegs, kaum jemand ist nur das eine oder das andere. Besondere Erfahrung und Leidenschaft – das können wir so zugeben – bringen wir aber für die Vertretung von Radfahrerinnen und Radfahrer in unsere Arbeit ein.