Da wird nicht nur der Hund in der Pfanne verrückt: Das Landgericht Bückeburg verurteilte eine niedersächsische Stadt zu Schadensersatz, weil eine Frau mehrere Hundebisse erlitt – durch Ihre eigene Hündin!

Wir haben es an anderer Stelle schon gesagt: Weihnachtszeit ist Dekozeit! Nicht nur für Mieter ein Grund, die eigene Wohnung mit elektrischem Licht zu schmücken und sich mit dem Vermieter zu streiten, sondern auch für zahlreiche Städte und Gemeinden. Diese war hier an Masten befestigt, den die spätere Klägerin mit ihrer Hündin beim Spaziergang passierte. Wie aus dem nichts warf sich das Tier auf den Boden und jaulte. Als die Halterin sich sorgenvoll kümmern wollte, wurde sie mehrfach mit teilweise erheblichen Folgen in die Hände gebissen.

Die Ursachenforschung ergab einen von der Weihnachtsbeleuchtung ausgelösten Stromschlag auf dem nassen Boden, den Hunde nun einmal mit unbekleideten Pfoten zu betreten pflegen. Da die Stadtverwaltung über 20 Jahre keine Wartung der in jedem Jahr immer wieder aufgehängten Dekoration nachweisen konnte und etwas anderes als ein Fehler der Verkabelung ausgeschlossen wurde, sprach das Landgericht Bückeburg (Urteil vom 24.04.1997, Az. 2 O 277/96) der Klägerin die geforderten 1.000,00 DM Schmerzensgeld zu. Die fehlende Prüfung der Kabel über Jahre sei ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht.

Da hatte Tucholsky also recht, als er sagte:

Erfahrung heißt gar nichts. – Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen.

20 Jahre reichen offenbar auch …