Immobilien & Baurecht

Grundstücke und Bauwerke

Alle Rechtsfragen rund um die Immobilie sind im rechtskontor49 richtig aufgehoben. Vom Grundstückskauf über die Errichtung und Erneuerung von Gebäuden und alle damit zusammenhängenden Verträge mit Handwerkern, Bauträgern, Ingenieuren und Architekten bis hin zu Kreditsicherungen und Nutzung durch Vermietung und Verpachtung kennen sich unsere Experten aus – natürlich auch, wenn es um unbebaute Flächen der Land- und Forstwirtschaft geht.

„Gerade bei Immobilien und Bausachen ist Sorgfalt wichtig. Mit einer guten rechtlichen Vorbereitung können Sie Streitigkeiten im Vorfeld verhindern. Aber auch wenn Fehler korrigiert werden müssen, zwingen hohe Kosten und ebenso große Risiken zu besonderer Aufmerksamkeit – nicht selten ist das Haus das ganze Vermögen einer Familie.“ (RA Burkhard Wulftange)

Dies war schon immer das Arbeitsfeld der Rechtsanwält Wulftange und Hirschmeier. Sowohl Grundstücksverträge als auch das Baurecht um Werkverträge sowie Planung und Ausführung mit Handwerkern und Architekten gehören zu Ihren Fachgebieten. Beide kennen sich auch sehr gut im Bereich Mängelbeseitigung und Beweissicherung aus und prüfen Abrechnungen oder setzen Forderungen von Bauunternehmen durch.

Baurecht spielt oft vor Gericht: Viele Angelegenheiten landen zumindest in Teilbereichen dort. Baumängel, insolvente Bauträger, Bauherren in Finanznöten, Haftungsabwälzung auf Subunternehmer, Architektenfehler und vieles andere kann zu Streitigkeiten führen. Sonstige Fragen um Immobilien werden oft im Vorfeld vertraglich geregelt – dabei können Fehler und Versäumnisse schnell zu teuren Verfahren führen.

Wir helfen Ihnen gern:

  • Baumängel
  • Abnahme von Gewerken
  • Verträge rund um den Bau
  • Architektenfehler
  • Subunternehmerhaftung
  • Ansprüche auf Unternehmer- und Werklohn
  • Grundstückskaufverträge
  • Hypotheken
  • Kreditsicherung

Auch alle anderen Fragen zu Immobilien und Bausachen sind bei uns richtig aufgehoben. Fragen Sie gern nach. Das gilt auch für Fragen, ob ein Bau zulässig ist oder ob der Nachbar bauen darf. Das öffentliche Baurecht befasst sich ua. mit Baugenehmigungen und dem Bauleitplan und gehört zum Verwaltungsrecht.