Beamtenrecht & Dienstrecht

Öffentlicher Dienst, Beamte und Disziplinarverfahren

Dem Recht des öffentlichen Dienstes, also der Beamten und Angestellten des Staates, widmen wir uns intensiv. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst arbeiten eng zusammen, die rechtlichen Verhältnisse unterscheiden sich doch erheblich.

„Dienstverhältnis und Arbeitsvertrag sind zwei der wichtigsten rechtlichen Regelungen im Leben der meisten Erwachsenen. Dies gilt sowohl auf Seiten des Arbeitnehmers oder Beamten als auch des Arbeitgebers oder Dienstherren. Deswegen müssen alle Beteiligten besonders sorgfältig damit umgehen – vor allem als beauftragter Rechtsanwalt!“ (RA Dustin Hirschmeier)

Rechtsanwalt Hirschmeier hat an den Fachlehrgängen Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht teilgenommen. Beamte und Angehörige des Öffentlichen Dienstes sind in der Beratung bei Rechtsanwalt Hirschmeier genau richtig, der sich neben dem Beamtenrecht auch um das Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst und um Disziplinarverfahren kümmert.

Die Vorschriften im Beamten- und Dienstrecht sind vielfältig und unterscheiden sich auch nach dem Bundesland. Die fundierte Beratung ist deshalb eine besondere Herausforderung, der wir uns für Sie stellen. Die Berater im rechtskontor49 haben umfangreiche Erfahrung mit allen Fragen des Dienst- und Beamtenwesens und finden für Ihre Fragen die richtigen Antworten.

Sprechen Sie uns gern an zu den Themen:

  • Verbeamtung und Beamtenstatus
  • Beurteilung und Beförderung
  • Dienstvergehen und Disziplinarverfahren
  • Tarifverträge des öffentlichen Dienstes
  • Betriebsrat und Mitbestimmung
  • Abmahnung und Kündigung
  • Umstrukturierung und Sozialplan
  • Mobbing
  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Auch wenn Sie Ihre spezielle Frage hier nicht finden, kontaktieren Sie uns gern. Wir finden gemeinsam mit Ihnen die Antworten, die Sie suchen.