Die Robe gehört hierzulande zu Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten allerlei Geschlechts (warum das so ist, erfahren Sie in unserer Zeitleiste). Aber was ist mit dem zweiten Merkmal aus allen Filmen und Serien mit Anwaltsbeteiligung von Suits bis Liebling Kreuzberg – Anzug und Krawatte?
Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht. § 20 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) enthält lediglich die Pflicht zur Robe, die das Bundesverfassungsgericht schon im Beschluss vom 18.2.1970 (Az. 1 BvR 226/69) als Gewohnheitsrecht bestätigt hatte. Teilweise sahen Vorschriften der Bundesländer neben den Regeln für die Amtstracht der Richter und Staatsanwälte auch solche für Rechtsanwälte vor.
Der Krawattenzwang ist heiß umkämpft. 1987 forderte das Oberlandesgericht Zweibrücken, dass der Verteidiger, dem Richter und dem Publikum die freie Sicht auf seine weiße Krawatte gewähren müsste (OLG Zweibrücken, Urteil v. 7.12.1987, Az. 1 Ws 576/87). Das Oberlandesgericht München sah noch im Jahre 2006 die Pflicht zu einer weißen Krawatte (OLG München, Beschluss v. 14.07.2006, Az. 2 Ws 679/06). Im „Mannheimer Krawattenstreit“ erklärte das Landgericht Mannheim eine Entscheidung des dortigen Amtsgerichts für rechtswidrig, das einen Anwalt wegen der fehlenden Krawatte nicht zur Verhandlung zugelassen hatte (LG Mannheim, Beschluss v. 27.1.2009, Az. 4 Qs 52/08).
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2012 die Verfassungsbeschwerde eines krawattenlosen Anwaltes, der aus einer Verhandlung ausgeschlossen wurde, nicht beanstandet, aber durchaus kritisch formuliert (Beschluss v. 13.3.2012, Az. 1 BvR 210/12):
Die angegriffene sitzungspolizeiliche Maßnahme mag … rechtlich bedenklich und als Reaktion auf das Verhalten des Beschwerdeführers überzogen erscheinen, betrifft ihn aber weder nach ihrem Gegenstand noch wegen der aus ihr folgenden Belastung in existentieller Weise.