Der oberste norwegische Gerichtshof hat kürzlich eine sehr weihnachtliche Entscheidung getroffen: Rentiere und deren Zucht sind schützenswert und geht (in dem entschiedenen Fall) auch dem Betrieb von Windparks vor.
In den Gemeinden Storheia und Roan in Norwegen hatten Gruppen der indigenen Samen gegen den Betrieb von Windparks geklagt. Im Ergebnis hat die norwegische Rechtsprechung die Betriebslizenz entzogen. Der Hintergrund war, dass in den Gebieten, in denen die Windparks errichtet sind, auch die Weidegründe der Rentierzucht angelegt sind. In der Erteilung der Genehmigung für den Betrieb der Windkraftanlage ist ein Eingriff in die Menschenrechte der Samen zu sehen. Zu deren Kultur zähle auch die Rentierzucht, die durch Art. 27 des Internalen Parktes über bürgerliche und politische Rechte (UNO Parkt II) als Minderheitenrechte geschützt seien. Das wirtschaftliche Interesse trete dahinter zurück.
Die Entscheidung hat auch für eine deutsche Kommune Folgen. Diese ist laut übereinstimmender Medienberichte an den Windkraftparks beteiligt.
Auch die kommenden Generationen von Rudolphs sind gesichert – Weihnachten kann kommen!