Verwaltungsrecht & Verfassungsrecht

Bescheide und Behörden, Verfassung und Grundrechte

Genehmigungen, Verbotsbescheide und Auflagen – hoheitliche Entscheidungen der Verwaltung bestimmen große Teile des Lebens. Doch nicht immer geht es um Einschränkungen, oft genug sind Privatpersonen, Unternehmen und sogar staatliche Stellen selbst auf andere Behörden angewiesen, um Ziele zu erreichen und Interessen zu verfolgen.

„Der Kontakt mit Hoheitsträgern und anderen staatlichen Stellen ist oft von einem Gefühl der Ohnmacht begleitet. Das muss nicht sein. Mit einer kompetenten anwaltlichen Beratung kann ein Verwaltungsverfahren in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Doch auch bei späterem Einstieg können noch wichtige Weichen gestellt werden.“ (RA Henning J. Bahr)

Rechtsanwalt Bahr ist Ihr kompetenter Berater gerade im Baurecht, im Umweltrecht und im Bereich des Sicherheits- und Ordnungsrechts. Er gehört zu den Kommentatoren des Nds. Kommunalverfassungsrechts und bearbeitet auch Fragen des Kommunalrechts. In Fragen des Beamtenrechts und  des Schul-, Hochschul- und Prüfungsrechts wird Rechtsanwalt Hirschmeier Ihnen gern weiterhelfen. Auch vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Rechtsanwalt Bahr bereits umfangreiche Prozesserfahrung gesammelt. Beide Rechtsanwälte vertreten im Staatshaftungs- und Entschädigungsrecht.

Der Staat tritt Bürgerinnen und Bürgern in unterschiedlicher Weise entgegen, nicht nur als klassische Behörde durch Polizei, Stadtverwaltung oder Gewerbeaufsicht, sondern auch als Schule, Wasserverband oder Dienstherr. Doch auch Streitigkeiten zwischen staatlichen Einrichtungen werden in den meisten Fällen vom Verwaltungsrecht geregelt, beispielsweise bei Uneinigkeiten zwischen kommunalen Einrichtungen oder Behörden mit unterschiedlichen Interessen. Die staatlichen Stellen sind uneingeschränkt an das Grundgesetz, die Europäischen Verträge und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gebunden, die immer beachtet werden müssen. Deshalb können Verfahren über Verwaltungsentscheidungen durchaus auch bis zu den Verfassungsgerichten oder dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ausgetragen werden.

  • Baugenehmigung und Bauleitplanung
  • Immissionsschutzrecht
  • Bodenschutz und Naturschutz
  • Informationszugang und Umweltinformationen
  • Staatshaftung, Entschädigung und Enteignung
  • Beamte, Beförderung, Disziplinarverfahren
  • Gewerbe, Gaststätten, Marktzugang
  • Schule und Universität
  • Studienplatz
  • Bewertung und Prüfung
  • kommunale Einrichtungen, Abgeordnete, Kommunalaufsicht
  • Verfassungsbeschwerde und Menschenrechtsbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Angelegenheiten des Verwaltungsrechts finden sich auch im Migrationsrecht, im Agrar- und Umweltrecht und im Medizinrecht wieder. Wenn Sie dort nicht fündig werden, melden Sie sich gern bei uns.