Rücksichtnahme beim Hallensport – Amateurfußballer haftet für Kopftreffer

von Timm Laue-Ogal

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat ein Urteil zu einem besonderen „Sportunfall“ im Landkreis Cloppenburg veröffentlicht.

Beim Aufwärmen vor dem Hallentraining seiner Altherrenmannschaft hatte ein Spieler eine Frau mit einem verunglückten Torschuss am Kopf getroffen. Sie wartete neben dem Tor auf ihre Tochter, die vorher mit ihrem Team dort trainiert hatte, und zog sich durch den Treffer erhebliche Kopfverletzungen zu.

„… mit einiger Kraft geschossen … den Ball nicht nur Richtung Tor gelupft …“

Das Landgericht Oldenburg hatte die Klage der Frau noch abgewiesen. Das OLG hob das Urteil auf und entschied, dass der beklagte Spieler zu 70 % für den Schaden haftet. Der Spieler hätte vor seinem eigentlichen Training besondere Rücksicht auf andere anwesende Personen nehmen müssen. Er habe aber – wie die Beweisaufnahme ergab – fahrlässig und außerhalb des erlaubten Risikos gehandelt, weil er „mit einiger Kraft“ geschossen und „den Ball nicht nur Richtung Tor gelupft“ habe.

Mitverschulden: Geschädigte hätte sich entfernen können

Allerdings muss die klagende Frau sich ein Mitverschulden von 30 % zurechnen lassen. Sie hätte erkennen müssen, dass bereits Torschüsse abgegeben werden und sich deshalb aus dem Bereich des Tores entfernen können, so das OLG.

Die Entscheidung des OLG Oldenburg wägt die jeweiligen Rücksichtnahmegebote beim Hallensport angemessen gegeneinander ab. Zuschauer müssen wissen, dass sie sich am Spielfeldrand in eine gewisse Gefahrenlage begeben. Sportler aber haben gleichzeitig auf Zuschauer zu achten, solange ihr eigentliches Training nicht begonnen hat.

Wie viel der Fußballer der verletzten Frau zu zahlen hat, ist noch offen. Zur Klärung der Höhe des Schmerzensgeldes hat das OLG das Verfahren an das Landgericht Oldenburg zurückverwiesen.

Rechtsanwalt Timm Laue-Ogal rät: „Sport ist gesund, aber Verletzungen passieren. Gegenseitige Rücksichtnahme hilft nicht nur, unnötige Gefahren zu vermeiden, sondern schont auch den Geldbeutel. Wenn es mal schiefgeht: Lassen Sie sich kompetent beraten!“