Herzlich willkommen zu unserer Rubrik Der Monat im rechtskontor49!

Unter dieser Überschrift informieren wir zum Ende des Monats über Ereignisse, Verfahren und sonst Bemerkenswertes der letzten Wochen. Es lohnt sich also, immer mal wieder reinzuschauen!

Das waren einige der Themen im April 2021:

Ausgangssperre auch in Osnabrück rechtswidrig

OVG legt Stadt Osnabrück nach Erledigung die Kosten auf

Die Stadt Osnabrück hatte durch die 44. infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügung eine Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr verhängt. Hiergegen gingen die Rechtsanwälte Timm Laue-Ogal und Henning J. Bahr vor. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte den Eilantrag zunächst abgelehnt, nach Beschwerdeerhebung hatte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bereits die Ausgangsbeschränkungen in der Region Hannover aufgehoben.

Offiziell hat die Stadt Osnabrück dann in der Woche nach Ostern die Allgemeinverfügung wegen gesunkener Inzidenzzahlen aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht hat aber trotz Erledigung die Kosten des Verfahrens der Stadt auferlegt und deutlich gemacht, dass es der Beschwerde gefolgt wäre und die Ausgangsbeschränkungen aufgehoben hätte.

Weiterer Neuzugang im Team

Astrid Fricke begrüßt Sie am Telefon und empfängt Sie im Büro.

Im letzten Monatsrückblick haben wir gefragt: „rechtskontor49 noch zu stoppen?“ Die Antwort lautet: Nein!

Am Telefon und am Empfang stößt Astrid Fricke zu uns. Herzlich willkommen im Team!

rechtskontor49 vor dem Bundesverfassungsgericht

Neue Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes auf dem Prüfstand

Auch rechtskontor49 hat gemeinsam mit zwei anderen Antragsteller*innen das Bundesverfassungsgericht angerufen, um Vorschriften des geänderten Infektionsschutzgesetzes vorläufig außer Kraft zu setzen. Wir wenden uns vor allem gegen die Ausgangsbeschränkungen und die Einschränkungen bei der Sportausübung.

Nach dem Antrag auf einstweilige Anordnung werden wir auch Verfassungsbeschwerde erheben. Wir halten unsere Leser auf dem Laufenden.