Man könnte meinen, ein jedes Kind wisse, wie der Weihnachtsmann aussieht. Wie er sich optisch von seinem Kollegen – dem Nikolaus – unterscheidet, gab einer Frau allerdings Grund zur Klage. Sie fühlte sich durch die Figur, die von der Beklagten als Weihnachtsmannfigur vertrieben wurde, in ihrem „Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ verletzt und begehrte das Unterlassen des Vertriebs.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte fest, dass der Nikolaus, angelehnt an den heiligen Nikolaus von Myra, traditionell im Bischofsmantel dargestellt werde, wohingegen der Weihnachtsmann wie folgt auszusehen habe:

Gedrungener, dicklicher, freundlicher Mann mit:

– einem langen, weißen, spitz zulaufenden Bart
– breit lächelndem Strichmund, einer dicken Knollennase und weit auseinanderstehenden Punktaugen
– Mantel mit weißem Besatz an den Ärmeln, dem Mantelrand und den beiden Taschen, ein weißer Punkt auf dem Bauch
– schwarze klobige Stiefel, mit einem weißen Punkt
– eine Zipfelmütze mit weißem, nach oben stehenden „Bommel“ und weißem Rand
– einem Stab mit einem Stern in der erhobenen rechten Hand

Der Weihnachtsmann der Beklagten entsprach dieser Beschreibung, die Klage scheiterte.

Immerhin wissen wir nun aber – rechtskräftig entschieden -, was den Weihnachtsmann ausmacht und wie er auszusehen hat, um ein „waschechter“ Weihnachtsmann zu sein.

In diesem Sinne: Frohe Weihnachten!