von Rechtsanwältin Stephanie C. Eggert

 

Die geplante Kindergrundsicherung soll Kinder vor Armut schützen und bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen.

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist der Auftrag zur Einführung einer Kindergrundsicherung verankert. Dieser gibt den Rahmen vor, um die Kindergrundsicherung auszugestalten. Im Koalitionsvertrag heißt es:

„Jedes Kind soll die gleichen Chancen haben. Diese Chancengleichheit ist aber noch lange nicht Realität. Wir wollen mehr Kinder aus der Armut holen, werden mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen.“

Die Kindergrundsicherung soll aus einem für alle Kinder gleich hohen Kindergarantiebetrag bestehen, der das heutige Kindergeld ablöst – außer dem Namen ändert sich nichts. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger Kinderzusatzbetrag. Zusammen decken Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder ab.

Mit dem Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung werden Familien mit weniger Einkommen stärker unterstützt. Denn es geht darum, Armutsrisiken zu verringern und allen Kindern die gleichen Start- und Entwicklungschancen zu eröffnen.

Das Bundesfamilienministerium hat den Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung erarbeitet. Er ist innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Der Gesetzentwurf soll zeitnah vom Bundeskabinett beschlossen werden. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren startet im Anschluss.

Wie hoch die Kindergrundsicherung im Jahr 2025 wirklich sein wird, wird erst im 3. Quartal 2024 feststehen. Sie soll 2025 erstmals ausgezahlt werden.