von Rechtsanwalt Timm Laue-Ogal
Nach der Rechtsprechung von EuGH und BAG, die für erheblichen Aufruhr sorgte, hat das Bundes-Arbeitsministerium jetzt einen Entwurf vorgelegt, wie die Pflicht zur Zeiterfassung gesetzlich geregelt werden könnte. Es ist zwar noch nicht endgültig, aber die meisten der angedachten Vorgaben – insbesondere die elektronische Erfassung der Arbeitszeit – werden wohl in Kürze Gesetz. Dazu gehören auch relativ weitgehende Übergangsregelungen und eine Ausnahme für Kleinbetriebe.
Wichtig: Schon jetzt besteht nach dem Urteil des BAG aus 09/2022 eine Pflicht für Arbeitgeber, die Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen, wenn auch derzeit „nur“ händisch. Was das in der Praxis bedeuten kann und welche Fallstricke in Lohnprozessen vor Gericht drohen könnten, hat Rechtsanwalt Laue-Ogal, Fachanwalt für Arbeitsrecht im rechtskontor49, in einem Kurzvortrag für einen unserer Mandanten zusammengefasst. Seine Präsentation dazu stellen wir hier online und stehen im Übrigen natürlich allen interessierten Rechtssuchenden bei Rückfragen zur Verfügung.