In diesem Jahr beglücken wir Sie mit Rechtstipps – kostenlos, aber auch umsonst!
Heute: Zivilrecht
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, so § 278 Abs. 2 BGB.
Ein praktisches Beispiel: Gestern war bereits der 3. Advent. Sollten Sie jetzt noch nicht alle Weihnachtsgeschenke beisammen haben, könnte es geschehen, dass Sie wegen fahrlässigen Handelns noch Rechtsrat in anderen Bereichen benötigen!



