In diesem Jahr beglücken wir Sie mit Rechtstipps – kostenlos, aber auch umsonst!
Heute: Handelsrecht
Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und Unterschriften abgibt, § 17 Abs. 1 HGB. Bei der Firma handelt es sich also um den Geschäftsnamen des Kaufmanns, nicht um sein Unternehmen. Bei der Firma gilt unter anderem – wegen des Grundsatzes der Firmenwahrheit – ein Irreführungsverbot, § 19 Abs. 2 S. 1 HGB. Unzulässig sind danach alle Angaben, die geeignet sind über geschäftliche Verhältnisse zu täuschen. Unterstellen wir einmal, dass der Weihnachtsmann Kaufmann ist. Wer verbirgt sich hier eigentlich genau unter dem weißen Rauschebart?



