In diesem Jahr beglücken wir Sie mit Rechtstipps – kostenlos, aber auch umsonst!
Heute: Tierschutzrecht
Wer ein Tiert hält oder zu betreuen hat, muss das Tier unter anderem seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. So steht es im Tierschutzgesetz (TierSchG).
Rentiere benötigen ausreichend Auslauf (auch in der Luft). Damit der Schlitten nicht zu schwer wird, sollte der Wunschzettel also nicht zu groß werden. Sonst droht dem Weihnachtsman eine Ordnungswidrigkeitenverfahren!



