In diesem Jahr beglücken wir Sie mit Rechtstipps – kostenlos, aber auch umsonst!
Heute: Zivilrecht
Ein Schatz ist etwas, das so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, § 984 BGB. Wer einen Schatz findet, muss ihn zur Hälfte mit dem Eigentümer der Sache teilen, in der der Schatz verborgen war. Geschenke unter dem Weihnachtsbaum sind allerdings meistens einer Person zugeordnet, so dass klar ist, wem sie gehören – auch wenn die Herkunft unklar ist. Weihnachtsmann, Christkind, Onkel Hubert – wer weiß das schon!



