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Heute: Verkehrsrecht

Auf Brücken darf gem. § 27 Abs. 6 StVO nicht im Gleichschritt marschiert werden. Ob das auch für kleinere Gruppen von Rentieren vor Schlitten gilt, lässt sich nicht klären, da diese selten im Gleichschritt laufen und ohnehin meistens über die Brücke fliegen.