In diesem Jahr beglücken wir Sie mit Rechtstipps – kostenlos, aber auch umsonst!

Heute:

Strafbar ist es als Körperverletzung, einen anderen Menschen körperlich zu misshandeln oder an der Gesundheit zu beschädigen. Körperliche Misshandlung ist auch die Zufügung von Schmerzen. Zur gefährlichen Körperverletzung wird es, wenn eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug verwendet wird. Ein gefährliches Werkzeug ist ein beweglicher Gegenstand, der aufgrund seiner Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen.

Wir können Sie aber beruhigen: Selbst wenn Sie schmerzerfüllt fest an den Verlust Ihres Fußes glaubend frühmorgens durch die Wohnung humpeln, weil Sie barfuß im Halbschlaf und Halbdunkel auf ein Kunstwerk aus scharfkantigen Klemmbausteinen eines skandinavischen Herstellers getreten sind, das Ihr Kleinkind sorgsam im Laufweg drapiert hat – Ihr Kind ist ziemlich sicher unter 14 und deshalb nicht strafmündig. Wenn Sie allerdings den Verdacht haben, dass eine erwachsene Person den buchstäblichen Stein des Anstoßes mit Absicht dort liegenlassen hat …