In diesem Jahr beglücken wir Sie mit Rechtstipps – kostenlos, aber auch umsonst!

Heute: Immobiliarsachenrecht / Nachbarrecht

§ 962 BGB bestimmt, dass der Eigentümer bei der Verfolgung seines ausreißenden Bienenschwarms unter anderem fremde Grundstücke betreten darf. Auch wenn in der Weihnachtszeit gelegentlich fliegende Rentiere beobachtet werden können, ist das Gesetz auf diese Konstellation nicht übertragbar. Wir empfehlen Ihnen daher, das Hausrecht Ihrer Nachbarn zu respektieren, auch wenn Rudolph sich in Ihre Nachbarschaft verirren sollte.