In diesem Jahr beglücken wir Sie mit Rechtstipps – kostenlos, aber auch umsonst!

Heute: Zivilrecht

Wir hoffen, dass Sie heute in Ihrem Stiefel oder auf Ihrem Teller nur positive Überraschungen gefunden haben. Eine Schenkung ist jedoch ebenfalls ein Vertrag. Die beschenkte Person muss also einverstanden sein. Falls also doch nicht der Hauptgewinn gezogen wurde, müssen sie das Geschenk nicht annehmen. Je nach Person und Persönlichkeit der schenkenden Person könnten Sie danach aber Rechtsrat in anderen Gebieten (Erbrecht, Familienrecht, Nebenklage und Opferhilfe) benötigen.