In diesem Jahr beglücken wir Sie mit Rechtstipps – kostenlos, aber auch umsonst!
Heute: Immissionsschutz / Nachbarrecht
Sie können sich gegen Geruchsimmissionen wehren und vom Verursacher die Unterlassung fordern. Das hilft allerdings Nachbarn der Weihnachtsbäckerei zumeist nicht weiter, denn gem. § 906 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann der Eigentümer eines Grundstücks „von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.“ Der Duft von Weihnachtsgebäck dürfte da nicht reichen – außer wenn Bäckerin und Bäcker abgelenkt sind und den Ofen zu lange anlassen!



