rechtskontor49 konnte für einen Mandanten einen Erfolg erzielen, der für ganz Niedersachsen Bedeutung hat: Auf Antrag von Rechtsanwalt Henning J. Bahr, LL.M., hat der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg die Regel, dass sich privat nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen, teilweise aufgehoben. Zwar bleibt es bei der Beschränkung auf zwei Haushalte, die Obergrenze ist aber nicht mehr anzuwenden.
Presseinformation des Nds. OVG