In diesem Jahr beglücken wir Sie mit Rechtstipps – kostenlos, aber auch umsonst!
Heute: Handelsrecht / Transportrecht
§ 407 des Handelsgesetzbuches (HGB) regelt den Frachtvertrag. Abs. 3 bestimmt, dass die nachfolgenden Vorschriften für die Beförderung des Gutes zu Lande, auf Binnengewässern oder mit dem Luftfahrzeug gelten, wenn die Beförderung zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehört. Jetzt dürfen Sie entscheiden, ob der Weihnachtsmann ehrenamtlich tätig ist oder möglicherweise doch ein Geschäftsvolumen bearbeitet, dass einen Gewerbebetrieb begründet. Hauptsache alle Geschenke kommen rechtzeitig an.



