In diesem Jahr beglücken wir Sie mit Rechtstipps – kostenlos, aber auch umsonst!

Heute: Verkehrsrecht

Die Uni Leicester hat errechnet, dass der Weihnachtsmann mit einer Geschwindigkeit von 0,5 % der Lichtgeschwindigkeit reist. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist er also viel zu schnell. Gut, dass die Gefahrenabwehrbehörden an Heiligabend dünner besetzt sind und er viel zu schnell für die Blitzer ist.