In diesem Jahr beglücken wir Sie mit Rechtstipps – kostenlos, aber auch umsonst!
Heute: Fernstraßenrecht
Errichten Sie außerhalb geschlossenener Ortschaften nicht direkt an einer Autobahn oder einer Bundesstraße einen beleuchteten Weihnachtsbaum! Jegliche Hochbauten sind an Bundesfernstraßen innerhalb von 40 Metern (Autobahn) bzw. 20 Metern (Bundesstraße) untersagt, wenn es sich nicht um eine Ortsdurchfahrt handelt. Und wenn ein Werbeschild darunter fällt (so das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29.02.2012 – Az. 9 C 8.11), müssen wir auch vom Aufstellen gut gemeinter Weihnachtsbäume abraten.



