In einem Artikel zum Migrationsgipfel am 8.6.2023 gab die Neue Osnabrücker Zeitung auch die Meinung von Rechtsanwalt Henning J. Bahr vom rechtskontor49 wieder:
Henning J. Bahr, Fachanwalt für Verwaltungs- und Migrationsrecht, sagt: „Es ist die faktische Abschaffung des Grundrechts auf Asyl. Ich habe Zweifel, dass die jetzigen Reformpläne vor den Europäischen Gerichten Bestand hätten.“ Bahr gehört zu den rund 700 Juristen, die einen offenen Brief gegen die Asylpläne der Bundesregierung veröffentlicht haben.
Für den Osnabrücker Bahr bedeuten die Reformpläne „die Abschaffung der Grundrechte auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör für Asylsuchende“. Unter anderem, weil in den Asylzentren kein Rechtsschutz gewährt werden soll. Im Zweifel können sich Flüchtlinge also nicht juristisch wehren. Nach welchen Standards in den Zentren entschieden werden soll und wo sie errichtet werden könnten, bleibt vorerst unklar.
„Ja, es soll Monitoring stattfinden. Aber was heißt das am Ende? Dass in Europa ein Grenzbeamter auf einen Monitor schaut“, fragt der Jurist. Bahr drückt es so aus: „Das hat nichts mehr mit Rechtsstaat zu tun. Das ist Wildwest.”
Quelle: Neue OZ online, Wie realistisch sind Asylzentren an den EU-Außengrenzen?, Dirk Fisser und Marie Busse, 7.6.2023
Über den offenen Brief haben wir hier berichtet.