Nach dem Haushaltsentwurf 2024 des Bundesfinanzministers sieht für das Bundesfamilienministerium eine Kürzung der Ausgaben von 218 Millionen Euro vor.

Um diese Vorgaben zu erfüllen, soll die Zahl der Anspruchsberechtigen beim Elterngeld reduziert werden. Die neue Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende liegt im Entwurf bei 150.000 € zu versteuernden Einkommen (Brutto-Einkommen ist höher).

Es ist weiter abzuwarten, was sich hier noch entwickelt und wo die Grenze letztendlich gesetzt wird. Es lohnt sich, hier Ihre Bundestagsabgeordnete oder Ihren Bundestagsabgeordneten einmal auf das Thema anzusprechen.