In diesem Jahr beglücken wir Sie mit Rechtstipps – kostenlos, aber auch umsonst!

Heute: Verkehrsrecht

Die Uni Leicester hat errechnet, dass der Weihnachtsmann mit einer Geschwindigkeit von 0,5 % der Lichtgeschwindigkeit reist. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist er also viel zu schnell. Gut, dass die Gefahrenabwehrbehörden an Heiligabend dünner besetzt sind und er viel zu schnell für die Blitzer ist.

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Heute: Tierschutzrecht

Wer ein Tiert hält oder zu betreuen hat, muss das Tier unter anderem seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. So steht es im Tierschutzgesetz (TierSchG).

Rentiere benötigen ausreichend Auslauf (auch in der Luft). Damit der Schlitten nicht zu schwer wird, sollte der Wunschzettel also nicht zu groß werden. Sonst droht dem Weihnachtsman eine Ordnungswidrigkeitenverfahren!

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Heute: Zivilrecht

Rechtlich besteht ein Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. Eigentum ist das Recht, über einen Gegenstand zu verfügen, der Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft über den Gegenstand. Schenken kann nur der Eigentümer, Übergeben aber der Besitzer. Aber am Ende ist das egal, denn Schenken und Geben bereiten Weihnachten immer mehr Freude als Haben.

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Heute: Handelsrecht

Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und Unterschriften abgibt, § 17 Abs. 1 HGB. Bei der Firma handelt es sich also um den Geschäftsnamen des Kaufmanns, nicht um sein Unternehmen. Bei der Firma gilt unter anderem – wegen des Grundsatzes der Firmenwahrheit – ein Irreführungsverbot, § 19 Abs. 2 S. 1 HGB. Unzulässig sind danach alle Angaben, die geeignet sind über geschäftliche Verhältnisse zu täuschen. Unterstellen wir einmal, dass der Weihnachtsmann Kaufmann ist. Wer verbirgt sich hier eigentlich genau unter dem weißen Rauschebart? 

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Heute: Nochmal Zivilrecht

Gestern haben wir uns mit der Fahrlässigkeit beschäftigt. Wer nun schnell online geshoppt hat, soll für das sogenannte „Fixgeschäft“ sensibilisiert werden.

Dazu müssen wir uns § 275 Abs. 1 BGB ansehen. Danach ist ein Anspruch auf eine Leistung ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist. Das absolute Fixgeschäft knüpft an den Umstand an, dass eine Leistung nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt wichtig oder relevant ist. Exemplarisch sei hier an die rechtzeitig beauftragte Hochzeitstorte gedacht, die am Hochzeitstag nicht fertig ist sondern erst eine Woche später geliefert wird.

Ganz so eindeutig ist es beim onlineshopping jedoch nicht. Wenn ein absolutes Fixgeschäft nicht vereinbart ist, dann kommt es auf die Erkennbarkeit für den Vertragspartner an. Regelmäßig ist es für den Onlineshop nicht erkennbar, dass eine Leistung, die nach Weihnachten ankommt, nicht mehr benötigt wird. Daher wäre es – wir erinnern uns an Türchen 15 – fahrlässig erst jetzt zu bestellen und darauf zu hoffen, dass Produkt müsste nicht mehr abgenommen werden.

Möglicherweise hilft Ihnen aber ein Widerrufsrecht weiter. Dazu eventuell in den nächsten Tagen mehr… oder nächstes Jahr. 

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Heute: Zivilrecht

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, so § 278 Abs. 2 BGB.

Ein praktisches Beispiel: Gestern war bereits der 3. Advent. Sollten Sie jetzt noch nicht alle Weihnachtsgeschenke beisammen haben, könnte es geschehen, dass Sie wegen fahrlässigen Handelns noch Rechtsrat in anderen Bereichen benötigen!

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Heute: Meinungsfreiheit

Art. 5 Abs. 1 S. 1 1. Var. des Grundgesetzes (GG) garantiert, dass jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Abs. 2 bestimmt, dass dieses Recht seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre findet.

Übersetzt bedeutet dies, dass jeder Mensch in der Bundesrepublik Deutschland eine Meinung haben darf. Denn ein Gesinnungsstrafrecht existiert nicht. Wenn Sie eine Meinung äußern, dann dürfen und müssen sich andere Menschen damit auseinandersetzen. Die Grenze des Erlaubten ist dann erreicht, wenn Rechtsgüter anderer durch die Meinungsäußerung verletzt werden. Sie dürfen also andere Menschen doof finden. Wenn Sie sich dazu entscheiden dies mitzuteilen, dann ist die Meinungsäußerung so lange von der Verfassung geschützt, wie Sie keine Unwahrheiten verbreiten oder sich beleidigend äußern. Denn dies wird von der Verfassung gerade nicht geschützt.

Glauben dürfen Sie wegen Art. 4 Abs. 1 GG übrigens auch woran Sie möchten – sogar an den Weihnachtsmann – und das ist doch wunderbar. 

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Heute: Kaufvertragsrecht

Eine Garantie ist eine freiwillig übernommene Verpflichtung eines Rechtsträgers gegenüber einem Kunden (§ 443 Abs. 1 BGB). Dazu besteht keine Verpflichtung. Gewährleistung meint den Anspruch eines Käufers auf Lieferung einer mangelfreien Sache, nachdem ein Mangel festgestellt wurde. Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, der vom Verkäufer (Vorliegen der Voraussetzungen unterstellt) erfüllt werden muss. Als Verbraucher bestimmen Sie zunächst gegenüber dem Unternehmer, ob Sie eine Reparatur oder eine Neulieferung wünschen. Erst wenn eine Art der Nacherfüllung unverhältnismäßig teurer ist als die andere und der Verkäufer sich auf diesen Umstand beruft, müssen Sie sich auf die andere Art der Nacherfüllung verweisen lassen.

Wenn Sie also das nächste Mal eine mangelhafte Sache reklamieren wollen, werden Sie sich garantiert nicht mehr auf die Reparatur verweisen lassen, wenn ein Austauschartikel in Sichtweite verfügbar ist. Wir drücken aber natürlich die Daumen, dass alle Weihnachtsgeschenke unbeschädigt und funktionsfähig bei Ihnen ankommen. 

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Heute: Ausländerrecht

§ 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sieht vor, das Ausländer für den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels bedürfen. Der Weihnachtsmann wohnt Berichten zufolge in Finnland. Da wir davon ausgehen, dass er sich rechtmäßig an seinem Wohnort aufhält, ist er entweder als Unionsbürger freizügigkeitsberechtigt und darf auch ohne vorheriges Visum seine Dienstleistung erbringen, Geschenke in Deutschland zu verteilen – oder kann zumindest mit einem finnischen Aufenthaltstitel zu einem Kurzaufenthalt einreisen. Jedenfalls stehen die Grenzen dem Fest nicht im Wege!

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Heute: Handelsrecht / Transportrecht

§ 407 des Handelsgesetzbuches (HGB) regelt den Frachtvertrag. Abs. 3 bestimmt, dass die nachfolgenden Vorschriften für die Beförderung des Gutes zu Lande, auf Binnengewässern oder mit dem Luftfahrzeug gelten, wenn die Beförderung zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehört. Jetzt dürfen Sie entscheiden, ob der Weihnachtsmann ehrenamtlich tätig ist oder möglicherweise doch ein Geschäftsvolumen bearbeitet, dass einen Gewerbebetrieb begründet. Hauptsache alle Geschenke kommen rechtzeitig an.