In diesem Jahr beglücken wir Sie mit Rechtstipps – kostenlos, aber auch umsonst!

Heute: Vollstreckungsrecht

Was passiert, wenn der Gerichtsvollzieher klingelt? Gute Nachricht: Der Herd ist unpfändbar. Schlechte Nachricht: Die Mikrowelle nicht. Aber Kopf hoch: Selbst kochen ist gesünder. Und wer sich vor dem Frühjahrsputz drücken will, kann nicht auf Hilfe hoffen: Der Staubsauger ist auch unpfändbar!

In diesem Jahr beglücken wir Sie mit Rechtstipps – kostenlos, aber auch umsonst!

Heute: Öffentliches Baurecht

Stellen Sie keinen Antrag auf Baugenehmigung, wenn Sie kein passendes Gebäude oder Grundstück zur Verfügung haben, denn das könnte trotzdem Verwaltungsgebühren auslösen!

An den Feier- und Brückentagen und den langen Wochenenden im Mai 2025 ist rechtskontor49 geschlossen. Sie erreichen uns daher von

Donnerstag, 1. Mai, bis Sonntag, 4. Mai,

und von

Donnerstag, 29. Mai, bis Sonntag, 1. Juni,

jeweils nur per E-Mail unter info@rechtskontor49.de – allerdings werden die E-Mails voraussichtlich erst am jeweils darauffolgenden Montag gelesen und bearbeitet.

Wir wünschen Ihnen allen einen schönen Wonnemonat und erholsame freie Tage!

Das Jahr 2025 bringt zwei wichtige Anpassungen im Arbeitsrecht, die Unternehmer und Beschäftigte kennen sollten!

Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro

Zum 1.1-.2025 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Stunde angehoben. Dies entspricht einer Steigerung von 41 Cent gegenüber dem Vorjahr (12,41 Euro). Diese Erhöhung wirkt sich direkt auf alle Beschäftigten aus, für die kein höherer Tarifvertrag gilt, und stellt die gesetzliche Untergrenze der Bezahlung dar.

Minijob-Grenze erhöht sich auf 556 Euro

Die Erhöhung des Mindestlohns hat automatisch eine Anpassung der Minijob-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze) zur Folge. Die maximale Verdienstgrenze für einen Minijob liegt jetzt bei 556 Euro monatlich (zuvor 538 Euro).

Wichtig: Die Anpassung soll sicherstellen, dass Minijobber bei bis zu zehn Stunden je Woche nicht über die Geringfügigkeitsgrenze geraten, wenn der Mindestlohn gezahlt wird. Die maximale jährliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt nun bei 6.672 Euro.

Tipps für Unternehmer

  • Überprüfen Sie alle Arbeitsverhältnisse, ob der Mindestlohn eingehalten wird. Insbesondere geringfügig und kurzfristig Beschäftigte müssen den neuen Mindestlohn von 12,82 €/Stunde als Basislohn erhalten.
  • Passen Sie die maximale monatliche Arbeitszeit an die neue Grenze von 556 € an (z. B. auf maximal 12,82€/h556€​≈43,37 Stunden pro Monat). Eine Überschreitung der 556 € führt zur Sozialversicherungspflicht!
  • Führen Sie ein lükenloses, detailliertes und manipulationssicheres System zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Mindestlohnempfänger (inkl. Minijobber) ein. Pausenzeiten müssen klar abgezogen werden. Die Dokumentation ist mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
  • Nur Zahlungen, die die Gegenleistung für die normale Arbeitsleistung darstellen (z. B. der Grundlohn), dürfen auf den Mindestlohn angerechnet werden. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Schichtzulagen dürfen dies in der Regel nicht. Achten Sie darauf, dass der reine Stundenlohn immer mindestens 12,82 € beträgt.

Lassen Sie sich anwaltlich beraten:

Die Einhaltung des Mindestlohngesetzes wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung streng geprüft. Verstöße können massive Konsequenzen haben:

  • Hohe Bußgelder: Die Geldbußen können bis zu 500.000 Euro betragen.
  • Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bei einer fehlerhaften Einstufung eines Minijobs kann die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen drohen.
  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen: Unternehmen, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, können von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Weden Sie diese Folgen ab und vereinbaren Sie noch heute mit Ihrem Experten einen Termin.

Viele minderjährige Geflüchtete, bei denen die Volljährigkeit bevorsteht, gehen derzeit davon aus, dass ohne Aufenthaltstitel der Anspruch auf Familiennachzug der Eltern mit Eintritt ihrer Volljährigkeit erlischt. Es war bislang überwiegende Ansicht, dass der Aufenthaltstitel vorliegen muss, bevor ein Antrag auf ein Visum zum Nachzug für die Eltern erfolgversprechend ist.

An dieser bisherigen Rechtsprechung hat sich spätestens durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus den Jahren 2018 und 2022 sowie jüngst durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aus August 2023 viel geändert.

Auch wenn sich die oder der minderjährige Geflüchtete noch im laufenden Asylverfahren befindet und noch keinen Aufenthaltstitel hat, kann ein Antrag auf ein Visum zum Familiennachzug vor dem 18. Geburtstag ausreichen, um den Anspruch nach Eintritt der Volljährigkeit nicht zu verlieren.

Damit alle Chancen gewahrt werden, muss bei der

  • für den Wohnort der Eltern zuständigen
  • Deutschen Botschaft im Ausland
  • ein Antrag auf Visa zum Familiennachzug
  • zum Nachweis schriftlich, per Fax oder per E-Mail

gestellt werden. Dies kann auch

  • durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit entsprechender Vollmacht geschehen.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich noch in 2023 gern konkret

per Mail an Rechtsanwältin Stephanie C. Eggert!

Die Beratung und auch die Antragstellung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sind kostenpflichtig.

Im letzten Teil der BikeX-Serie über die Rechte von Radfahrerinnen und Radfahrern hat Rechtsanwalt Dustin Hirschmeier dem Magazin erläutert, wie Unfälle rechtlich zu beurteilen sind, bei denen keine anderen Verkehrsteilnehmer beteiligt sind.

Schmerzensgeld, Reparatur, Klage: Das sind deine Rechte bei einem Fahrradunfall ohne Fremdverschulden

Wieder hat Rechtsanwalt Dustin Hirschmeier dem Online-Magazin BikeX zu brennenden Fragen die Antworten geliefert:

Fahrradunfall mit Auto: Welche Ansprüche habe ich?

Schon zum dritten Mal in Folge: Rechtsanwalt Dustin Hirschmeier äußert sich im BikeX-Interview zu den rechtlichen Möglichkeiten bei Mängeln im Rahmen der Fahrradreparatur.

Es geht um Sachmängel, Garantie und Gewährleistung beim Fahrradkauf: In der Rechtsserie auf dem Portal BikeX ist erneut Rechtsanwalt Dustin Hirschmeier im Gespräch.

Neues Fahrrad kaputt – was tun?