Wir haben uns lange Gedanken darüber gemacht, welcher Tipp den Adventskalender abschließen könnte. Aber auch wenn die Verwandten schon beim Mittagessen eine Belastungsprobe darstellen, der Baum nicht gerade stehenbleiben will, die alte Baumspitze von Erbtante Ursula nicht mehr aufzufinden ist und der Karpfen oder die Gans im Ofen verschmoren und es doch wieder nur Würstchen mit Kartoffelsalat gibt …

… lassen Sie sich nicht unterkriegen, vergessen Sie alle To-Do-Listen für einen Moment und freuen Sie sich auf ein paar schöne Tage mit Ihren Liebsten! Das ist zwar kein Rechtstipp, aber tatsächlich der beste, der uns eingefallen ist!

Fröhliche Weihnachten, ein paar schöne Tage und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht Ihnen

 

Ihr Team von rechtskontor49

Burkhard Wulftange
Henning J. Bahr
Dustin Hirschmeier
Hannah Fleck
Stephanie C. Eggert

und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

In diesem Jahr beglücken wir Sie mit Rechtstipps – kostenlos, aber auch umsonst!

Heute: Strafrecht, Verkehrsrecht, Schifffahrtsrecht …

Mitte Dezember sprang eine alkoholisierte junge Frau in Venedig auf einen mit voll mit Paketen beladenen Lastenkahn, startete den Motor und brauste auf dem Canale Grande davon – nur um nach wenigen Metern die historische Rialto-Brücke so hart zu rammen, dass der Marmor flog.

Wir wissen gar nicht, wo wir anfangen sollen, Ihnen von dieser Art des Last-Minute-Weihnachtsshoppings abzuraten. Trunkenheit im Verkehr (in Venedig sind nun einmal viele Straßen flüssig!), Diebstahl, Sachbeschädigung … kurz gesagt: Lassen Sie es besser – so dringend kann es gar nicht sein!

Geänderte Öffnungszeiten

Zum Ende des Jahres ändern sich unsere Öffnungszeiten:

rechtskontor49 ist noch erreichbar am

Montag, 22.12.2025, von 9 bis 13 Uhr 

Dienstag, 23.12.2025, von 9 bis 13 Uhr 

Vom 24.12.2025 bis zum 4.1.2025 ist das Büro über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel geschlossen.

Sie können Ihr Anliegen per E-Mail unter info@rechtskontor49.de an uns richten oder Unterlagen per Post und per Fax einreichen. Die E-Mail-Adresse wird abgerufen. In Notfällen versuchen wir, Sie kurzfristig zu erreichen.

Eine Bearbeitung kann aber in den meisten Fällen erst im nächsten Jahr erfolgen. Fristen, die uns vor dem 22.12.2025 nicht bekannt waren, können nur eingehalten werden, wenn wir dies ausdrücklich bestätigen.

Wir wünschen schöne Feiertage und einen guten Start in 2026!

In diesem Jahr beglücken wir Sie mit Rechtstipps – kostenlos, aber auch umsonst!

Heute: Verkehrsrecht

Auf Brücken darf gem. § 27 Abs. 6 StVO nicht im Gleichschritt marschiert werden. Ob das auch für kleinere Gruppen von Rentieren vor Schlitten gilt, lässt sich nicht klären, da diese selten im Gleichschritt laufen und ohnehin meistens über die Brücke fliegen.

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Heute: Zivilrecht

Ein Schatz ist etwas, das so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, § 984 BGB. Wer einen Schatz findet, muss ihn zur Hälfte mit dem Eigentümer der Sache teilen, in der der Schatz verborgen war. Geschenke unter dem Weihnachtsbaum sind allerdings meistens einer Person zugeordnet, so dass klar ist, wem sie gehören – auch wenn die Herkunft unklar ist. Weihnachtsmann, Christkind, Onkel Hubert – wer weiß das schon!

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Heute: Verkehrsrecht

Die Uni Leicester hat errechnet, dass der Weihnachtsmann mit einer Geschwindigkeit von 0,5 % der Lichtgeschwindigkeit reist. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist er also viel zu schnell. Gut, dass die Gefahrenabwehrbehörden an Heiligabend dünner besetzt sind und er viel zu schnell für die Blitzer ist.

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Heute: Tierschutzrecht

Wer ein Tiert hält oder zu betreuen hat, muss das Tier unter anderem seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. So steht es im Tierschutzgesetz (TierSchG).

Rentiere benötigen ausreichend Auslauf (auch in der Luft). Damit der Schlitten nicht zu schwer wird, sollte der Wunschzettel also nicht zu groß werden. Sonst droht dem Weihnachtsman eine Ordnungswidrigkeitenverfahren!

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Heute: Zivilrecht

Rechtlich besteht ein Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. Eigentum ist das Recht, über einen Gegenstand zu verfügen, der Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft über den Gegenstand. Schenken kann nur der Eigentümer, Übergeben aber der Besitzer. Aber am Ende ist das egal, denn Schenken und Geben bereiten Weihnachten immer mehr Freude als Haben.

In diesem Jahr beglücken wir Sie mit Rechtstipps – kostenlos, aber auch umsonst!

Heute: Handelsrecht

Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und Unterschriften abgibt, § 17 Abs. 1 HGB. Bei der Firma handelt es sich also um den Geschäftsnamen des Kaufmanns, nicht um sein Unternehmen. Bei der Firma gilt unter anderem – wegen des Grundsatzes der Firmenwahrheit – ein Irreführungsverbot, § 19 Abs. 2 S. 1 HGB. Unzulässig sind danach alle Angaben, die geeignet sind über geschäftliche Verhältnisse zu täuschen. Unterstellen wir einmal, dass der Weihnachtsmann Kaufmann ist. Wer verbirgt sich hier eigentlich genau unter dem weißen Rauschebart? 

In diesem Jahr beglücken wir Sie mit Rechtstipps – kostenlos, aber auch umsonst!

Heute: Nochmal Zivilrecht

Gestern haben wir uns mit der Fahrlässigkeit beschäftigt. Wer nun schnell online geshoppt hat, soll für das sogenannte „Fixgeschäft“ sensibilisiert werden.

Dazu müssen wir uns § 275 Abs. 1 BGB ansehen. Danach ist ein Anspruch auf eine Leistung ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist. Das absolute Fixgeschäft knüpft an den Umstand an, dass eine Leistung nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt wichtig oder relevant ist. Exemplarisch sei hier an die rechtzeitig beauftragte Hochzeitstorte gedacht, die am Hochzeitstag nicht fertig ist sondern erst eine Woche später geliefert wird.

Ganz so eindeutig ist es beim onlineshopping jedoch nicht. Wenn ein absolutes Fixgeschäft nicht vereinbart ist, dann kommt es auf die Erkennbarkeit für den Vertragspartner an. Regelmäßig ist es für den Onlineshop nicht erkennbar, dass eine Leistung, die nach Weihnachten ankommt, nicht mehr benötigt wird. Daher wäre es – wir erinnern uns an Türchen 15 – fahrlässig erst jetzt zu bestellen und darauf zu hoffen, dass Produkt müsste nicht mehr abgenommen werden.

Möglicherweise hilft Ihnen aber ein Widerrufsrecht weiter. Dazu eventuell in den nächsten Tagen mehr… oder nächstes Jahr.